Emails verschlüsseln – Teil 1
- Kanzleiorganisation
Unverschlüsselt versandte E-Mails gelten als wenig sicheres Kommunikationsmittel. Oft wird zum Vergleich die grundsätzlich von jedem – durch dessen Hände sie geht – lesbare Postkarte herangezogen. Auch wenn dieser Vergleich nicht in jeder Hinsicht stimmen mag:
Jedenfalls auf Grund der Pflicht zur Wahrung der Interessen seiner Mandantschaft ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Vertraulichkeit der Kommunikation mit seinen Mandanten sicherzustellen. Strafrechtliche Relevanz hat dann sogar die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
Verwiesen sei auch auf die (unverbindlichen) „Grundregeln der Anwaltschaft in der Informationsgesellschaft / für Informationstechnik und Telekommunikation (IT/TK)“ des Deutschen Anwaltvereins. Nach deren Ziffer 6 ist den Mandanten vertrauliche Kommunikation und Verschlüsselung zu ermöglichen.
Grund genug für jeden Anwalt, sich einmal mit den Möglichkeiten der E-Mail-Verschlüsselung auseinanderzusetzen. Ohne viel Aufwand kann jeder Rechtsanwalt heute diese Möglichkeit anbieten. In kurzer Zeit sind die Voraussetzungen auf allen Rechnern der Kanzlei geschaffen und lassen sich auch schnell im Vorzimmer einrichten.
Abgesehen davon, dass viele Mandanten die Erreichbarkeit ihres Anwaltsbüros nicht mehr nur für Kundengespräche am Telefon (herifür gibt es übrigens einen speziellen Telefonservice) sondern insbesondere per E-Mail heute schlicht erwarten, sei am Rande auch auf den besonderen Gebührentatbestand der Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien (Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG) hingewiesen.
Verschlüsselung mit dem OpenPGP-Standard
Zusammen mit S/MIME gehört der OpenPGP-Standard zu den wichtigsten Standards bei der Verschlüsselung von E-Mails.
Es handelt sich um ein sog. Public-Key-Verfahren: Nachrichten an einen Empfänger werden mit dessen öffentlichen -<!–[if !supportEmptyParas]–>d.h. allgemein bekannten – Schlüssel verschlüsselt und können dann nur durch den privaten – d.h. geheimen – Schlüssel des Empfängers entschlüsselt werden.
Zu den bekanntesten Softwareumsetzungen von OpenPGP zählt die Software „Pretty Good Privacy“ (PGP), auf der der Standard ursprünglich basierte. Neben dieser kommerziellen Variante konnte sich vor allem GnuPG etablieren. GnuPG steht unter der GNU General Public License (GPL) und ist damit frei inklusive Quellcode verfügbar.
Kostenlose Verschlüsselungsprogramme – auch für Anwälte
Im zweiten Teil dieses Beitrags erfahren Sie, mit welchen kostenlosen Programmen verschlüsselte Emails einfach versandt und empfangen werden können und erhalten Tipps, wie Sie diese Möglichkeit geschickt in die Außendarstellung Ihrer Kanzlei integrieren.
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