Datenschutz und Datensicherheit Teil 1

Datenschutz und Datensicherheit Teil 1

  • Kanzleiorganisation

Die Geheimhaltungspflicht für Rechtsanwälte sollte jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin dazu bewegen, ein Sicherheitskonzept aus zahlreichen Bestandteilen zu erstellen und gemeinsam mit allen Mitarbeitern in den Kanzleialltag einzubinden.

Organisation von Datenschutz und Datensicherheit: Professionelle Kommunikation für Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter – Teil 1

Der Rechtsanwalt hat nach §43 BRAO „seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.“ Das Vertrauensverhältnis zeigt sich auch im bewussten Umgang mit Informationen über die Datenspeicherung und -bearbeitung hinaus.

Rechtsanwälte sind zur Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet

Rechtsanwälte sind als Geheimnisträger zur Verschwiegenheit nach §43a II BRAO und §2 BORA verpflichtet. Vorkehrungen gegen Datenverluste durch Systemausfälle, Sabotage, Spionage sowie Betrug und Diebstahl müssen also vorgenommen werden. Nicht nur bekannte Viren und Trojaner sondern auch physische Schäden an Datenträgern, unsensible Mitarbeiter oder Fehlbedienung durch Mitarbeiter machen es erforderlich, sich umfangreich Gedanken über deren Vorbeugung zu machen.

Ein Sicherheitskonzept sollte aus verschiedenen aufeinander abgestimmten Komponenten bestehen

Ein Sicherheitskonzept kann aus zahlreichen kostspieligen Details wie auch aus grundsätzlichen Basismaßnahmen bestehen. Wichtig ist ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten.

  • Aktuelle Software: Bevor Sie sich Gedanken über die Anschaffung teurer Sicherheitssoftware machen, sollte die vorhandene Software auf dem neusten Stand sein. Viele Anbieter bieten im Internet kostenlose Aktualisierungen an. Microsoft Windows beispielsweise verfügt über eine interne Updatefunktion.
  • Antiviren Software: Darüber hinaus sollte unbedingt eine Antiviren Software eingesetzt sein. Dabei kommt es nicht nur auf deren Auswahl sondern vielmehr auf die tägliche Aktualisierung an. Täglich werden hunderte neuer Viren sowie andere unerwünschte Software im Internet aktiv.
  • Firewall: Notwendiger Partner einer Antiviren Software ist eine Firewall. Tests des SANS Institutes belegen, dass ein ungeschützter Rechner bereits nach 20 Minuten ersten Angriffen aufgeliefert ist.
  • Datenverschlüsselung: Trotz guter Schutzsoftware sollte man in der Kanzlei sensible Daten auch verschlüsseln. Das gilt allemal wenn Daten nach außen zum Beispiel zum Gericht oder Mandanten gesandt werden. Gerade der Bereich Verschlüsselung von E-Mails wird in Datenschutzkonzepten oft umgangen.
  • Sicherungskopien: Natürlich müssen auch Sicherungskopien nicht nur regelmäßig erstellt sondern auch sicher gelagert werden. Als physische transportable Datenträger sind sie besonders gefährdet.

Im zweiten Teil unseres Startbeitrages lesen Sie alle weiteren notwendigen Bestandteile einer Sicherheitskonzeptes.