Kann die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung den Nachwuchsproblemen entgegenwirken?
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Ab 1. August tritt die neue Ausbildungsverordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte in Kraft. Die Ausbildung für Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte soll zeitgemäßer und den veränderten Anforderungen heutiger Kanzleien gerecht werden. Vor allem die Mandanten- bzw. Beteiligtenbetreuung soll zum Schwerpunkt werden, aber auch Kenntnisse zum elektronischen Rechtsverkehr, Grundlagen des Wirtschaftsrechts und die Vermittlung von Englisch-Kenntnissen sollen in Zukunft zur ReNoPat-Ausbildung dazu gehören. Sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber wird die Neuerung dazu beitragen, das Nachwuchsproblem in Kanzleien zu lösen?
Zuallererst muss man junge Menschen schließlich dazu bringen, sich für eine Ausbildung in diesem Bereich zu entscheiden, dann muss die neue Verordnung in sinnvolle Lehrpläne umgesetzt werden (leider scheint hier noch Nachholbedarf zu bestehen) und die Azubis müssen die 3-jährige Ausbildung dann auch durchhalten. Mal ganz abgesehen von der Kammerprüfung, die mit der neuen Verordnung auf insgesamt Prüfung ReNoPat verlängert wurde.
Mit ihren Nachwuchssorgen sind die Kanzleien natürlich nicht allein. Ausbildungsberufe stehen bei jungen Leuten grundsätzlich nicht hoch im Kurs, die meisten Abiturienten bewerben sich lieber für Bachelor-Studiengänge. Der demografische Wandel verstärkt das Problem, da junge Schulabgänger von Industrie und Handel viel stärker umworben werden als früher. Eine kleine Kanzlei hat es oftmals schwer, in diesem Wettbewerb um die Talente mitzuhalten. Die Rechtsanwaltskammern, die natürlich eigentlich die richtige Anlaufstelle mit guter Infrastruktur sind, um mit der neuen Ausbildungsverordnung kräftig zu werben, sind bisher leider keine große Hilfe. Auf den Internetseiten vieler Kammern ist die neue Ausbildungsverordnung noch nicht einmal veröffentlicht worden.
Dazu kommt noch, dass gerade Großkanzleien spezielle Anforderungen an die ReNoPat-Ausbildung haben, die auch die neue Ausbildungsverordnung nicht abdeckt. So haben Großkanzleien z.B. einen deutlich größeren beratenden Anteil im täglichen Geschäft als dass sie prozessual tätig sind. Die grundlegende Ausbildung in der englischen Sprache wird für große Kanzleien wahrscheinlich ebenfalls nicht ausreichen. Und selbst wenn die Bewerber sehr gute Fremdsprachenkenntnisse haben, heißt das noch lange nicht, dass sie im Umgang mit internationalen Mandanten und Partnern parkettsicher sind.
So gut die Nachricht der Novellierung der Ausbildungsverordnung auch ist – schließlich wird es Zeit, dass die sich die Veränderungen im Kanzleimarkt auch in der Ausbildung der zukünftigen Facharbeiter niederschlagen – wird sie das Nachwuchsproblem wohl nicht entscheidend positiv beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, was die Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe in der Praxis aus der neuen Verordnung machen.