Unzulässiges Kanzleimarketing: Café und Gesetz
- Kanzleimarketing
Die “Sprechstunde im Café” verstößt gegen Wettbewerbs- und anwaltliches Berufsrecht:
Die Idee dahinter ist: Sie erteilen einem kanzleischeuen Mandanten gegen Zahlung einer Pauschale von 20 Euro eine 15-minütige Erstberatung in einem Café. Die Beratung soll in eine „klare Empfehlung“ münden – „ob und was zu tun ist“. Haben Sie das Mandat an Land gezogen, zahlen Sie an den Veranstalter unter bestimmten Bedingungen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 50 Euro.
Das OLG Düsseldorf hat Bedenken
Doch die Sprechstunde im Café verstößt gegen Wettbewerbs- und anwaltliches Berufsrecht:
- Unzulässige Werbeveranstaltung: Die 15-minütige Beratung verfolgt den Zweck, den Werbecharakter der Veranstaltung zu verschleiern. Beim Mandanten wird der Eindruck erweckt, jede rechtliche Frage kann mit einer kurzen klaren Antwort gelöst werden. In den meisten Fällen wird die Beratung jedoch in die „klare Empfehlung“ münden, sich einen Anwalt zu nehmen.
- Unzulässige Werbung: Die Werbung mit einem Pauschalpreis in Höhe von 20,– Euro ist unzulässig. Der Mandant erhält keinen abschließenden Rat, wie es die Veranstaltung suggeriert. Vielmehr wird er meist darauf hingewiesen werden, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen.
- Verletzung der Fürsorge- und Verschwiegenheitspflicht: Eine vertrauliche Beratung ist an öffentlichen Orten nicht möglich. Die Gefahr einer leichfertigen Preisgabe persönlicher Umstände vor anderen Cafébesuchern ist groß. Der in einem Café beratende Anwalt verletzt somit seine Fürsorgepflichten gegenüber seinen Beratungsinteressenten mit Blick auf seine Verschwiegenheitspflicht. Das gleiche Prinzip führt übrigens dazu, dass Kundengespräche am Telefon nicht von einem x-beliebigen Call Center geführt werden können. Hierfür raten wir dringend zu einem speziellen Rechtsanwalt Service.
- Vermittlungsgebühr gesetzeswidrig: Bei gewonnenem Mandat soll der Anwalt unter bestimmten Umständen an den Veranstalter eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 50 Euro zahlen. Damit liegt ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot einer entgeltlichen Mandantenvermittlung vor.
Andere Blogs zu diesem Thema:
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070917124835.html
http://www.mediationsblog.de/hamburg.php/wirtschaftsmediation/blog/aber-bitte-nicht-im-cafe/
http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/632.html