Unverschlüsselt versandte E-Mails gelten als wenig sicheres Kommunikationsmittel. Oft wird zum Vergleich die grundsätzlich von jedem – durch dessen Hände sie geht – lesbare Postkarte herangezogen. Auch wenn dieser Vergleich nicht in jeder Hinsicht stimmen mag:
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Wie auch “im richtigen Leben” dürfte es zunehmend zur Praxis gehören, dass Anwälte miteinander per Email kommunizieren und auf diesem Wege Rechtsstreitigkeiten beilegen. Unter Umständen kann dafür, wie das OLG Koblenz (Beschl. v. 18.5.2007 – 14 W 373/07) nun entschieden hat, eine Terminsgebühr anfallen.
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