Studieren neben dem Job: Jetzt auch Arbeitsrecht
- Weiterbildung
Viele haben darauf gewartet und jetzt ist es möglich. Der erste berufsbegleitende Studiengang, Masterstudiengang für Arbeitsrecht, Master of Laws (LLM) wird ab sofort an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster angeboten. Der Studiengang richtet sich an Juristen, Ökonomen und an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihr Wissen vertiefen wollen oder dieses um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Auch für Interessenten aus dem Personalwesen besteht die Möglichkeit, den Masterstudiengang zu absolvieren. Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzt auf renommierte Universitätsprofessoren und erfahrene Praktiker aus Kanzleien oder Unternehmen, die umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug auf Praxis vermitteln.
Der Studiengang spannt den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie, vermittelt Einblicke in die betriebliche Altersversorgung und die strategische Personalarbeit. Gleichzeitig können die Studierenden ihrer beruflichen Tätigkeit weitestgehend nachgehen, was der Praxis dient, aber auch das Einkommen sichert.
Die Vorlesungen finden in kurzen Präsenzphasen statt: Eine Einführungswoche und innerhalb der Studienzeit insgesamt 15 Präsenzwochenenden (von Donnerstag bis Samstag, einmal im Monat). Studienregeldauer sind vier Semester (inkl. Masterthesis) berufsbegleitend, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der anerkannte Abschluss und Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmern zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO (Fachanwaltsordnung, die berufsorganisatorische Ordnung für Fachanwälte) für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde. Das Semester beginnt zum 19. Mai und Anmeldungen sind noch möglich.
Sie erfahren mehr auf der Seite der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.