Fundstück: Abmahnradar als eBook
- Weiterbildung
Ein kostenloses E-Book der „IT Recht Kanzlei“ präsentiert nicht nur zahlreiche kuriose Möglichkeiten von Abmahnungen sondern informiert auch über drohende Gefahren für Anwälte. Anwaltssekretariat empfiehlt: Eine interessante Lektüre für Zwischendurch!
Ein abgekürzter Vorname im Impressum des Betreibers eines Onlineshops berechtigt zur Abmahnung, die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung nach §355 Absatz 2 Satz 1 BGB verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot und berechtigt zur Abmahnung, der Hinweis, dass die Annahme von unfrankierten Rücksendungen verweigert wird, widerspricht dem klaren Wortlaut der Regelung in §357 Absatz 2 Satz 2 BGB und ist abmahnfähig. Hohe Streitwerte bei massenhaften Abmahnungen sind oftmals jedoch nicht gerechtfertigt.
Der Abmahnwahn geht mittlerweile so weit, dass Anbieter im Netz offerieren, für 100 Euro in einem Blog der Wahl einen Abmahngrund zu finden. So manche Rechtsanwälte scheinen hier neue Betätigungsfelder erschließen zu wollen.
Kostenloses eBook ist für jeden Rechtsanwalt interessant
Kommt Ihnen die eine oder andere Information neu vor? Dann empfehlen wir Ihnen das kostenlose eBook „Abmahnradar“ zu lesen. Übersichtlich und anhand der aktuellen Rechtsprechung werden aktuelle Klippen enttarnt, die es zu umschiffen heißt. Auch wenn sich das elektronische Buch speziell an Onlineshopbetreiber und deren Rechtsanwälte richtet, hält es auf 108 Seiten jede Menge Informationen bereit, die für jede Kanzlei von großem Interesse sein können.
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