Zufriedenheitsgarantie – Transparenz und Fairness gehören dazu
Beim Anwaltssekretariat sind Sie solange Kunde, wie Sie mit unserem Service zufrieden sind und wie Ihre geschäftliche Situation unseren Einsatz erfordert bzw. ermöglicht. Wir möchten daher, dass Sie bei uns auf ganzer Linie glücklich sind. Gerade zu Beginn unserer Zusammenarbeit, ist es uns daher wichtig, dass Sie die Möglichkeit haben, uns in Ruhe kennenzulernen. Deshalb erheben wir keine Einrichtungsgebühr, keine Grundgebühr im ersten Monat und schenken Ihnen ein Nutzungsguthaben für Gesprächsminuten. Natürlich müssen Sie bei uns auch keinen Mindestumsatz erzeugen, schließlich ist uns aus eigener Erfahrung bewusst, dass Flexibilität im Unternehmensalltag zu den wichtigsten Fähigkeiten gehört und ein Mindestumsatz dem typischen, oftmals sehr flexiblen Anrufaufkommen vieler Unternehmen nicht entsprechen würde.
Erleben Sie, wie wir Ihre Anrufe entgegennehmen
Keine lange Vertragsbindung
Wir möchten, dass Sie das Anwaltssekretariat flexibel Ihrer geschäftlichen Situation anpassen können und selbst entscheiden, wann Sie den Service brauchen oder vorübergehend auch einmal nicht brauchen. Aus diesem Grund gibt es bei Anwaltssekretariat keine Mindestvertragslaufzeiten. Sie haben die Möglichkeit, im Startmonat täglich, anschließend zum Monatsende zu kündigen und entscheiden daher selbst, ob und wie lange Sie mit uns zufrieden sind. Offen, fair und flexibel - das sind die Attribute die das Anwaltssekretariat auszeichnen. Die flexible Vertragsgestaltung ist für unser ganzheitliches Service-Erlebnis sehr wichtig und gleichzeitig für uns ein Ansporn, Sie immer wieder neu von uns zu überzeugen.