Eröffnen Sie jetzt Ihre Zweigstelle!
Mit dem Telefonservice für Anwälte ist auch die Errichtung einer Zweigstelle kein Problem mehr
Eine Zweigstelle ist seit dem 1. Juni 2007 erlaubt.* Für Ihre Kanzlei kann eine solche Zweigstelle sehr wertvoll sein, schließlich wollen Mandanten wenn möglich nicht quer durch die Republik fahren, um Termine in Ihrer Kanzlei wahrzunehmen. Eine oder idealerweiseweise sogar mehrere Zweigstellen an strategisch gut gewählten Standorten bundesweit, machen es den Mandanten leichter, sich für Ihre Kanzlei zu entscheiden.
Doch der Betrieb von Zweigstellen ist teuer und personalintensiv. Und die Mieten an repräsentativen Standorten sind oftmals unerschwinglich. Mit einer Zweigstelle von Anwaltssekretariat treffen diese Aussagen nicht mehr zu! Mieten Sie Ihre anwaltliche Zweigstelle zum günstigen Preis an repräsentativen Standorten und nutzen Sie die Räumlichkeiten vor Ort nur dann, wenn Sie wirklich einen Mandanten zum Gespräch erwarten. Um alles andere kümmern wir uns.
Die Zweigstellen von Anwaltssekretariat bieten Ihnen die Vorteile einer Zweigstelle zum Preis eines Pförtners:
- Stärkung der Konkurrenzfähigkeit durch repräsentative Kanzleiadresse
- Jederzeit telefonische Erreichbarkeit auch an Ihrer Zweigstelle durch Ihr Anwaltssekretariat
- Mit der Option zur Nutzung unserer repräsentativen Konferenzräume bieten wir Ihnen die Möglichkeit, überregional Beratung anzubieten
- Zusätzliche und exklusive Top-Anschrift auf Ihren Kanzleipapieren, Visitenkarten, Internetseiten ...
*vgl. BGBl. I S. 358