Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter:innen

Jeder Rechtsanwalt ist natürlich verpflichtet, das Mandantengeheimnis zu wahren, höchste Verschwiegenheit zu gewährleisten und dementsprechend auch seine Mitarbeiter:innen zu schulen. Um eine Dienstleistung speziell für Anwälte anzubieten, die allen berufsrechtlichen Anforderungen an Verschwiegenheit und Datenschutz entspricht, haben die Gründer des Anwaltssekretariats von Anfang an festgestellt, dass sich die Mitarbeiter:innen nicht nur mit den speziellen Bedürfnissen von Rechtsanwälten und ihrem Berufsbild auskennen sollten,  sondern dass sie eben auch die speziellen berufsrechtlichen Anforderungen verinnerlichen und erfüllen müssen. Die kanzleiübliche Verschwiegenheitserklärung aller Mitarbeiter des Anwaltssekretariats ist davon ein wesentlicher Teil.

So berichtet RA Clemens Vogelsberg, fachlicher Leiter des Anwaltssekretariats:

„Wir haben schon  früh als unumgänglich erkannt, dass die Mitarbeiter des Anwaltssekretariats fachlich gut geschult werden. Wenn wir unsere Mitarbeiter schulen, sorgen wir nicht nur dafür, dass das reine Wissen über das jeweilige Thema beigebracht wird, sondern dass die Mitarbeiter wirklich verstehen, warum die Verschwiegenheit für Anwälte so wichtig ist. Schon während der Gründung haben wir umgesetzt, dass alle unsere Mitarbeiter in einer umfassenden Schulung über die anwaltliche Verschwiegenheit aufgeklärt werden –  und das genauso wie es jeder Rechtsanwalt mit seinen Mitarbeitern auch tun muss“. 

Wenn man eine Dienstleistung für Rechtsanwälte erbringen will, muss man diese Aspekte mit voller Konsequenz berücksichtigen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung vor relativ kurzer Zeit beschlossen hat, eine Regelung einzuführen, und damit zu bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen Rechtsanwälte Unternehmen beauftragen dürfen, bestimmte Dienstleistungen für sie zu erbringen.In dieser neuen Regelung wird die Verschwiegenheit stark in den Vordergrund gerückt. Die Bundesrechtsanwaltsordnung hat also eine Norm geschaffen, die es eigentlich bei Anwaltssekretariat schon seit seinem Bestehen gibt, nämlich eine die besagt, dass Unternehmen die für Rechtsanwälte Dienstleistungen durchführen, ähnlich wie angestellte Mitarbeiter:innen der jeweiligen Kanzlei zu behandeln sind: Sie sind also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter:innen die anwaltliche Verschwiegenheit gewährleisten.

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