Weihnachten in der Kanzlei
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Weihnachten steht vor der Tür. Wie geht es Ihnen? Sind Sie in besinnlicher Stimmung oder haben Sie womöglich das Gefühl, dass alle gerade etwas von Ihnen wollen? Einige Mandanten kommen schließlich auf die Idee, dass ihr Anliegen “aber noch unbedingt vor Weihnachten” geklärt werden müssen.
Ruckzuck – Erwartungsdruck
Man könnte jetzt antworten: “Wissen Sie: Ihre Akte muss nicht vor Weihnachten fertig werden. Schließlich brauchten Sie zuletzt geschlagene acht Wochen, um die von mir angeforderten Informationen zu übersenden. Und das war Ende Oktober. Mir jetzt eine fiktive Frist zu setzen und zu erwarten, ich würde für Ihren Fall alles andere stehen und liegen lassen, ist – ehrlich gesagt – völlig unverhältnismäßig.”
Ok, so unverblümt werden Sie mit Ihrem Mandanten vermutlich nicht reden. Doch, was tun mit all dem Erwartungsdruck? Erstmal: Atmen.
Schreiben Sie sich eine Liste
Was man auf der Liste hat, braucht man nicht im Kopf zu haben. Schreiben Sie sich eine Liste mit all dem, was vor Weihnachten noch erledigt werden muss. Diese Liste wird dann nach folgenden Kriterien geordnet:
- was erledigt werden kann und sollte,
- was nicht erledigt werden muss und
- was erledigt werden sollte, aber wozu man externe Hilfe benötigt.
Mit Hilfe dieser Liste können Sie entscheiden, was Sie als nächstes tun werden. Es macht Laune, so nach und nach einen Posten nach dem nächsten als erledigt abzuhaken. Halten Sie die Liste akkurat und aktuell. Sie werden schnell das Gefühl gewinnen, die Dinge mehr unter Kontrolle zu haben.
Sie sollten wahlweise folgendermaßen für jede einzelne Aufgabe verfahren:
- ablehnen/verwerfen,
- (teilweise) delegieren,
- Frist verlängern oder
- Aufgabe modifizieren.
Insbesondere der erste Punkt ist oft nicht ganz leicht. Doch, wie heißt es so schön: “Wenn man zu etwas klar nein sagt, sagt man gleichzeitig klar ja zu sich selbst.” Natürlich hängt der jeweilige Umgang mit den Aufgaben auch davon ab, ob Sie der Chef oder angestellt sind.
So oder so: Lassen Sie sich nicht zuschaufeln! Nehmen Sie sich auch kleine Auszeiten. Gehen Sie mittags mal vor die Tür. Schließen Sie zwischendurch mal die Augen und atmen Sie durch.
Weihnachten – Der gemütliche Teil
Wenn das geklärt ist, können wir zum gemütlichen Teil und den besinnlicheren Themen übergehen…
Weihnachtsschmuck und Dekoration
Die Vorweihnachtszeit hat schon begonnen, die Adventssonntage sind “angezählt” und im Grunde ist es fast schon zu spät für diesen Tipp, aber: besser spät als nie. Denken Sie an eine dezente Dekorierung der Kanzleiräume. Vielleicht ein kleines Weihnachtsgesteck mit brennender Kerze (dort, wo keine Akte, kein Fax und kein Mandant Feuer fangen kann), ein paar kleine Weihnachtssterne aus dem Blumenladen in kleinen roten Töpfchen oder einen bunten Teller mit Marzipan, Schokolade, Nüssen und Mandarinen. Der Teller wird insbesondere die Referendare und die Mandanten freuen. Kurzum, Schmuck ist eine schöne Sache. Zu viele Kanzleien wollen modern erscheinen, dabei mag letztlich (fast) jeder die Weihnachtszeit und wird sich bei ein wenig entsprechender Atmosphäre gleich wohler fühlen.
Weihnachtskarten
Dieser Punkt ist zeitmäßig ähnlich gelagert wie der Schmuck-Aspekt. Noch ist Zeit, aber bald ist es an sich auch schon zu spät. Wofür? Die obligatorischen Weihnachtsgrüße an die Mandanten. Die Auswahl der Karten und des Textes sollten sich möglichst von den Vorjahren unterscheiden, damit die Mandanten nicht denken: “Ach, wieder die gewohnte Floskel…” Also wählen Sie ein paar warme, persönliche Worte. Vielleicht fallen Ihnen ja auch ein paar Kollegen ein, denen Sie einen netten Gruß zukommen lassen.
Weihnachtsmarkt und Glühwein
So, endlich ein Punkt für den in den kommenden Wochen noch Zeit genug bleibt: Der Weihnachtsmarktbesuch. Schnappen Sie sich Kollegen, Referendare und das Sekretariat und ziehen Sie einen Spätnachmittag (wenn’s noch nicht so voll ist) zusammen los. Falls die zwischenmenschliche Stimmung bei Ihnen im Büro so ist, wie sie sein soll(te), werden alle gern mitgehen. Das muss aber geplant werden. Dann ist eben mal um 16 Uhr Feierabend.
Weihnachtsfeier
Lieblingsthema in allen Büros: Die Weihnachtsfeier. Auch diese muss rechtzeitig angekündigt und vernünftig geplant werden. Weihnachtsfeiern sehen ja in Firmen und Kanzleien schon recht unterschiedlich aus. Letztlich ist es aber nicht zu unterschätzen, dieses soziale “Event”. Haben Sie in der Kanzlei entsprechende Räumlichkeiten? Schöne Weihnachtsdekoration, ein guter Partyservice und eine Weihnachts-Playlist vom Rechner (oder den Referendar als DJ) und schon kann die Sause starten.
Feiertage
Wie viel freie Zeit gönnen Sie sich an den Feiertagen? Bleibt das Büro “zwischen den Jahren” geschlossen? Der Umgang mit den Feiertagen ist ja recht unterschiedlich: der Eine macht entspannt Skiurlaub, die Andere macht Feiertags-Hopping unter den Familienmitgliedern und eine Dritte nutzt die Ruhe an Weihnachten, um mal in der stillen Kanzlei so richtig Gas zu geben.
Guten Rutsch
Nun, und dann ist das Jahr auch schon so gut wie rum. Silvester noch ein Glas Champagner und vielleicht mal reflektieren, was man im alten Jahr alles gemeistert hat und was die Ziele für 2020 sind.
Alles Gute für Sie! Erholen Sie sich!